Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind wir als Händler gemäß Elektrogesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Als Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Sie Altgeräte, die Sie entsorgen möchten, vom übrigen Abfall trennen. Sie dürfen diese nicht im Hausmüll entsorgen. Darauf weist das auf den Geräten angebrachte nachfolgend dargestellte Symbol hin:
Elektro- und Elektronikgeräte können bei den durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung abgegeben werden (z.B. Wertstoffhof in Ihrer Nähe).
Darüber hinaus ist die Rückgabe von Altgeräten unter folgenden Voraussetzungen auch bei uns möglich:
1:1- Rücknahmepflicht
Bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes, das in einer äußeren Abmessung 25 cm überschreitet, können Sie bei uns ein Elektro-Altgerät der gleichen Geräteart, mit im Wesentlichen gleichen Funktionen unentgeltlich zurückgeben.
Die Rückgabe erfolgt […]
- Abholung am Wohnsitz
- In Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
- In Kooperation mit stationärem Handel und Sozialbetrieben
0:1- Rücknahmepflicht
Elektro-Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung 25 cm überschreiten, können unabhängig von einem Neukauf unentgeltlich und in haushaltsüblichen Mengen an uns zurückgegeben werden.
Die Rückgabe erfolgt […]
- Durch Rücksendung bitte verwenden Sie hierfür das nachfolgend abrufbare Rücksendeetikett
- Abholung am Wohnsitz
- In Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
- In Kooperation mit stationärem Handel und Sozialbetrieben
Beachten Sie dabei bitte, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest mit dem Elektroaltgerät verbaut sind, vor der Rückgabe entnommen werden müssen.
Sofern personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhanden sind, sind Sie vor der Entsorgung für die Löschung der Daten von den Altgeräten selbst verantwortlich.